Allgemeine Geschäftsbedingungen für die therapeutische Praxis Wellenbrecher im Rahmen der Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker für Psychotherapie:

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt des Behandlungsvertrages
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

3. Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

4. Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Die Honorare sind entweder nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen, oder monatlich nach erhalt einer Sammelrechnung. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

6. Vertraulichkeit der Behandlung
Der Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.

7. Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.

8. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

9. Kündigung / Terminabsagen
Eine Kündigung bestehende Verträge ist grundsätzlich möglich. Die Stornierung eines Vertrages ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. Vom 13. Tag bis 7 Tage vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr pauschal 50 % der vereinbarten Kursgebühr. Ein späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer/ Ersatzmieter benannt wird. Ansonsten ist die volle Kursgebühr durch den Teilnehmer auch bei Nichtteilnahme zu entrichten. Der Rücktritt von der Kursteilnahme muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin beim Heilpraktiker für Psychotherapie nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie herzlich um rechtzeitige Absage bis 48 Stunden vorher. Wenn Sie erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, oder gar nicht zum Termin erscheinen, müssen wir Ihnen das volle Honorar in Rechnung stellen.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.